Inhaltsverzeichnis
Autorin: Manuela Frenzel
Plattform: frenzel-publikationen
Rolle: Independent Advisor
Hinweis zur Einordnung:
Dieser Bericht verfolgt keine Abstimmungsempfehlung. Er dient der sachlichen Orientierung, der Klärung von Argumenten sowie der Trennung von Auftrag, Wirkung und Gewohnheit im Kontext der SRG-Gebühren-Senkungs-Initiative.
Abkürzungen und Begriffe
- SRG: Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft
- RTVG: Bundesgesetz über Radio und Fernsehen
- BV: Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- UBI: Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
- UKW: Ultrakurzwelle (terrestrische Radioverbreitung)
- Service public: Öffentlich-rechtlicher Grundversorgungsauftrag im Medienbereich
Ausgangspunkt
Die SRG-Gebühren-Senkungs-Initiative "200 Franken sind genug" wird häufig als reine Finanzfrage diskutiert. Tatsächlich berührt sie jedoch eine tiefer liegende Grundsatzfrage: Wie klar, fokussiert und überprüfbar ist der heutige Service-public-Auftrag der SRG, und welche Leistungen sind dafür notwendig?
Dieser Bericht ordnet die Argumente für ein Ja und ein Nein ein und führt sie zu einer gemeinsamen Bewertungslogik zusammen.
Ausgangslage
Die SRG wird heute hauptsächlich über eine geräteunabhängige Abgabe finanziert:
- 335 Franken pro Jahr für private Haushalte
- zusätzliche umsatzabhängige Abgabe für Unternehmen
Die Initiative verlangt:
- Senkung der Haushaltsabgabe auf 200 Franken
- Abschaffung der Unternehmensabgabe
- Begrenzung der Gesamteinnahmen
- Rückführung der SRG auf einen enger definierten Service-public-Kern
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab.
Gegenprojekt des Bundesrats:
Der Bundesrat hat kein direktes Gegenvorschlagsprojekt zur Abstimmung vorgelegt, sondern ein Gegenprojekt auf Verordnungsstufe beschlossen. Dieses sieht vor:
- eine schrittweise Senkung der Haushaltsabgabe von derzeit 335 Franken auf rund 300 Franken pro Jahr bis Ende der 2020er-Jahre,
- eine deutliche Anhebung der Umsatzschwelle für die Unternehmensabgabe (von 500’000 Franken auf 1,2 Millionen Franken), wodurch ein grosser Teil der kleinen und mittleren Unternehmen von der Abgabe befreit wird,
- den Erhalt des heutigen Service-public-Umfangs in allen Sprachregionen.
Der Bundesrat begründet dieses Vorgehen mit dem Ziel, Haushalte und Unternehmen zu entlasten, ohne die finanzielle Basis der SRG so stark zu reduzieren, dass ihr gesetzlicher Auftrag gefährdet würde.
Gründe für ein JA zur Initiative
a.) Verhältnismässigkeit der Gebühren
Die Schweizer Medienabgabe ist im internationalen Vergleich hoch und unabhängig von der Nutzung oder der Haushaltsform. Besonders Einpersonenhaushalte und junge Menschen tragen relativ hohe Lasten.
Kernpunkt: Die Finanzierung steht zunehmend in Spannung zum tatsächlichen Nutzungszweck.
b.) Unternehmensabgabe als Systembruch
Unternehmen zahlen eine umsatzbasierte Abgabe, unabhängig von der Nutzung. Mitarbeitende, Unternehmer:innen und Inhaber:innen sind zugleich privat gebührenpflichtig, wodurch eine Mehrfachbelastung entsteht.
Kernpunkt: Eine Abgabe ohne Nutzung und mit mehrfacher Belastungswirkung ist sachlich schwer begründbar.
c.) Strukturelle Ausdehnung
Die SRG beschäftigt rund 7’130 Mitarbeitende und bietet ein sehr breites Programm- und Onlineangebot. Trotz sinkender Marktanteile wuchs der organisatorische Apparat über Jahre hinweg.
Kernpunkt: Weniger Mittel können zu stärkerer Fokussierung führen.
d.) Entfernung vom Kernauftrag
Unterhaltungs-, Event- und Serienformate nehmen breiten Raum ein. Gleichzeitig wird der Informationsanteil – insbesondere im Radio – als vergleichsweise gering wahrgenommen.
Kernpunkt: Service public bedeutet Grundversorgung.
e.) Wiederkehrende Kritik und Vertrauensfragen
Die Zahl der Beanstandungen bei Ombudsstellen und der UBI ist gestiegen. Zwar führen nur wenige Beschwerden zu formellen Rechtsverletzungen, doch zeigen sich konstante Kritikmuster.
Kernpunkt: Wiederholte Kritik deutet auf strukturelle Spannungen hin, nicht nur auf Einzelfehler.
Gründe für ein NEIN zur Initiative
a.) Schutz der Grundversorgung
Die SRG stellt Informationen in allen Sprachregionen sicher und betreibt Infrastrukturen, die private Anbieter nicht tragen. In Krisen übernimmt sie eine zentrale Koordinationsfunktion.
Kernpunkt: Ein starker Einschnitt birgt Risiken für die Versorgungssicherheit.
b.) Institutionelle Stabilität
Die SRG ist finanziell stabil, weist eine tiefe Fluktuation auf und bindet langfristig journalistisches und technisches Know-how.
Kernpunkt: Funktionierende Institutionen sollten nicht abrupt verkleinert werden.
c.) Sprachliche und kulturelle Kohäsion
Der Finanzausgleich ermöglicht gleichwertige Angebote für Minderheitensprachen. Gemeinsame Medienräume fördern den inneren Zusammenhalt.
Kernpunkt: Medien stiften gesellschaftliche Verbindungen.
d.) Bestehende Kontrollmechanismen
Ombudsstellen, die UBI und die Publikumsräte überprüfen die Programme regelmässig und nehmen Rückmeldungen aus der Bevölkerung auf. Dadurch bestehen feste Verfahren, um Kritik zu prüfen und Korrekturen anzustossen.
e.) Gegenprojekt als Mittelweg
Das Gegenprojekt des Bundesrates verspricht eine spürbare, aber begrenzte Entlastung ohne grundlegenden Systembruch und setzt bewusst auf schrittweise Anpassungen.
Dabei handelt es sich um eine Massnahme auf Verordnungsstufe, nicht um eine gesetzliche Neuregelung. Dies hat zwei Konsequenzen:
- Die Entlastung ist politisch reversibel und rechtlich nicht dauerhaft abgesichert.
- Umfang, Prioritäten und Begrenzung des Service-public-Auftrags bleiben inhaltlich unverändert.
Das Gegenprojekt beantwortet damit primär die Kostenfrage, jedoch nicht die Auftrags- und Strukturfrage. Die grundlegende Klärung, welche Leistungen heute notwendig sind und welche nicht, wird bewusst in die Zukunft verschoben.
Kernpunkt: Evolution statt Schocktherapie, jedoch ohne verbindliche Neudefinition des Auftrags.
Der neue Blickwinkel: Notwendigkeit vs. Gewohnheit
Die zentrale Entscheidungsfrage lautet:
Welche Leistungen der SRG sind heute unverzichtbarer Service public, und welche sind historisch gewachsen, aber nicht mehr zwingend notwendig?
a.) Klar notwendige Leistungen (BV Art. 93 / RTVG)
- Sachgerechte, faktenbasierte Information mit klarer Trennung von Nachricht und Meinung (demokratierelevant)
- Krisen- und Notfallkommunikation, technisch robust und flächendeckend (sicherheitsrelevant)
- Sprachregionale Grundversorgung, insbesondere für Minderheiten (verfassungsrelevant)
- Nationale Orientierung durch Einordnung statt Beschleunigung (kohäsionsrelevant)
b.) Historisch gewachsene, diskutierbare Bereiche
- Vollprogramm-Logik mit Unterhaltung, Serien und grossen Sportrechten
- Angebotsbreite mit zahlreichen Kanälen und Redundanzen
- Starke Online-Expansion mit Konkurrenzwirkung gegenüber privaten Medien
- Organisationsgrösse mit begrenztem externem Effizienzdruck
c.) Wo der Auftrag heute unter Druck steht
- Vermischung von Information, Einordnung und Haltung
- Infrastrukturentscheide (z. B. UKW-Abschaltung) mit Folgen für die Krisenwahrnehmung
- Überangebot zulasten von Orientierung
- Wahrgenommene Nähe zu bestimmten Diskursmilieus
Der Auftrag wird weniger durch fehlende finanzielle Mittel geschwächt als durch eine unklare und inkonsequente Prioritätssetzung.
Die eigentliche Entscheidungsfrage
Die Abstimmung beantwortet die Frage:
Braucht die SRG einen verbindlichen Strukturtest oder eine behutsame Korrektur im bestehenden System?
- Ein Ja setzt auf strukturellen Druck zur Fokussierung.
- Ein Nein setzt auf Reformen innerhalb des heutigen Rahmens.
Schlussbetrachtung
Beide Positionen sind demokratisch legitim.
Ein Ja priorisiert Verhältnismässigkeit, Entlastung und Strukturkorrektur.
Ein Nein priorisiert Stabilität, Sicherheit und institutionelle Kontinuität.
Der zentrale Befund dieses Berichts lautet:
Nicht die Höhe der Gebühren ist der Kern der Debatte, sondern die Klarheit, Begrenzung und Überprüfbarkeit des Service-public-Auftrags.
Eine zukunftsfähige SRG braucht vor allem einen klar definierten, fokussierten und überprüfbaren Kernauftrag, unabhängig vom Abstimmungsausgang.